FAQs

Wer zählt zu den Personengruppen, die auch ohne Symptome die Bürgertests weiterhin kostenlos erhalten?
  • Personen, bei denen ein Test zur Absonderung erforderlich ist („Freitesten“)
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
    • voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
    • Tageskliniken
    • Entbindungseinrichtungen
    • Obdachlosenunterkünfte
    • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI

Alle anderen Personengruppen, die in der neuen Testverordnung nicht genannt sind, haben keinen Anspruch auf kostenlose oder kostenbegünstigte Tests mehr.

Wie weise ich nach, dass ich Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest habe?
  • Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen. Wer sich freitesten will, legt den Nachweis über das Testergebnis vor.
  • Darf der Test ab jeden Alter gebucht werden?
    Personen ab 5 Jahren dürfen grundsätzlich getestet werden. Eltern müssen jedoch für Kinder unter 14 Jahren den Termin buchen und bei diesem auch mit anwesend sein. Kinder über 14 Jahren, können mit einer Einverständniserklärung Ihrer Erziehungsberechtigten, einen Test buchen und eigenständig den Termin wahrnehmen.

    Einverstaaendniserklaaerung_Kinder

    Darf ich auch Angehörige mitbringen?
    Nein. Ausgenommen sind hilfsbedürftige Personen, sowie eine erziehungsberechtigte Person bzw. ein Elternteil.
    Ich habe mein Testergebnis nicht erhalten!
    Sollten Sie Ihr Testergebnis nicht wie versprochen erhalten haben, überprüfen Sie bitte zu erst Ihren Spam-Order und/oder die angegebene E-Mail-Adresse.Bei einer Mehrfachbuchung mit der selben E-Mail-Adresse kann es in den seltensten Fällen auch vorkommen, dass nicht alle Ergebnisse zugestellt werden. Dies ist kein Fehler seitens der Software, sondern ein „Schutz“ des von Ihnen verwendeten E-Mail Providers. Entsprechend haben wir darauf leider keinen Einfluss.Fall dieses Problem auftauchen sollte, können Sie uns telefonisch oder per E-Mail erreichen. Dann senden Ihnen wir Ihr Ergebnis erneut manuell zu.
    Wie erhalte ich mein Testergebnis?
    Ihr Ergebnis wird 20 Minuten nach der Durchführung des Tests automatisch und verschlüsselt an Sie Versand. Sie erhalten eine Benachrichtigung per Mail, dass Ihr Testergebnis online abrufbar ist.
    Wird ein Ausweis benötigt um mich testen zu lassen?
    Die Vorlage eines Amtlichen Lichtbildausweises ist zwingend erforderlich, ohne können wir leider keinen Coronatest bei Ihnen durchführen.

    Als Lichtbildausweis werden sowohl der Personalausweis als auch der Reisepass anerkannt.

    Bei Personen unter 18 Jahren ist ebenfalls erforderlich einen gültigen Lichtbildausweis vorzuzeigen. Als Lichtbildausweis werden sowohl der Personalausweis als auch der Reisepass anerkannt. Als Alternative ist die Vorlage eines gültigen Schülerausweises mit Lichtbild möglich.

    Wann sollte ich mich testen lassen?
    Durch die schnelle Diagnose einer SARS-CoV-2-Infektion können Sie Ansteckungen verhindern, Ihr Umfeld schützen und wichtige Unterstützung leisten, um die Infektionszahlen einzudämmen.

    Es ist sinnvoll einen Test zum Schutz von Risikogruppen oder bei Aktivitäten außerhalb des eigenen Haushaltes durchzuführen: vor besuchen in der Gastronomie, bei Treffen mit der Familie und Freund*innen, vor der Rückkehr zum Arbeitsplatz oder nach einer Reise, bei Besuchen im Altersheim und Krankenhaus.
    Der beste Weg, um die Übertragung von Covid-19 zu verhindern, besteht darin, sich und andere vor Infektionen zu schützen. Es ist wichtig, die Hygienemaßnahmen einzuhalten und eine Verringerung der Kontakte.

    Sollte eine Ansteckung innerhalb von 72 Stunden vor der Durchführung des Tests stattgefunden haben, so ist es möglich, dass die Virenlast bei Durchführung des Tests zu gering für einen Nachweis des Virus ist. Bei diesem Fall ist ein negatives Testergebnis kein sicherer Ausschluss bei einer Covid-19-Infektion, sondern stellt ein Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung dar und entbindet Sie nicht von Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

    Wie funktioniert der Antigen-Schnelltest?
    Anhand eines Nasen-Rachen-Raum Abstriches wird eine Probe entnommen, die im Anschluss unmittelbar ausgewertet wird. Durch die Erfahrung unserer Mitarbeiter*innen geschieht dies wenig unangenehm gründlich und schnell. Im Anschluß wird die Probe in eine Testkassette eingebracht, wo spezielle Proteinfragmente des SARS-CoV-2 Virus mit dem Teststreifen reagieren. Nach 15 Minuten ist das Testergebnis ablesbar, und spätestens 30 Minuten nach Probenentnahme erhalten Sie Ihr digitales Testergebnis.

    15 Minuten vor dem Test bitte nicht Essen, Trinken oder Zähneputzen.

    Ist der Antigen-Schnelltest sicher?
    Um dessen Ausbreitung zu verlangsamen sind Corona-Schnelltests ein schnelles und sicheres Instrument, um zuverlässig Infektionen mit dem Coronavirus nachzuweisen .
    Die Spezifität und Sensitivität unterscheiden sich je nach Anbieter.

    Wir nutzen ausschließlich Tests, die auf der Liste der Antigentests des Robert-Koch-Instituts gelistet sind.

    Sollte eine Ansteckung erst innerhalb von 72 Stunden vor Durchführung des Tests stattgefunden haben, ist es möglich, dass bei Durchführung des Tests die Virenlast zu gering für einen Nachweis des Virus ist. Ein negatives Testergebnis stellt in diesem Fall keinen sicheren Ausschluss einer Covid-19-Infektion dar, sondern einen Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung.

    Ist der Schnelltest von den Gesundheitsämtern und vom Robert Koch-Institut (RKI) anerkannt?
    Der verwendete Corona-Antigen-Schnelltest ist von den dafür zuständigen staatlichen Stellen, dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen. Informationen zu den gelisteten Produkten finden Sie hier:
    https://antigentest.bfarm.de/ords/antigen/r/antigentests-auf-sars-cov-2/liste-der-antigentests

    Das RKI und das Bundesgesundheitsministerium sehen Corona-Antigen-Schnelltests inzwischen als elementare Bestandteile der Teststrategie an. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

    Was passiert, wenn mein Test ungültig ist?
    In sehr seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der Schnelltest ein ungültiges Ergebnis liefert. In solch einem Fall werden Sie umgehend von uns informiert und können den Test kostenfrei wiederholen.
    Wie viele Minuten vor meiner gebuchten Zeit muss ich vor Ort sein?
    Ein Vorlauf ist nicht nötig. Pünktlich erscheinen reicht.
    Muss ich meinen QR-Code / Ticketreservierung ausdrucken?
    Nein, wir scannen sehr gerne Ihr PDF-Ticket auf Ihrem Handy.
    Kann ich mich mehrmals testen lassen?
    Ja, Sie können so viele Tests buchen wie Sie möchten. Es sollte nur eine gesonderte Terminbuchung stattfinden.
    Was ist ein Verordneter PCR test?
    Der kostenlose PCR-Labortest darf ausschließlich genutzt werden, wenn die Anforderungen des Bundesministerium für Gesundheit in der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis erfüllt sind. Dieser Test gilt ausschließlich der Bestätigungsdiagnostik. Der verordnete Labortest kann nicht zum Reisen genutzt werden! Beachten Sie hierzu die Hinweise der Coronavirus-Testverordnung – TestV.